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Sportversicherung

Die Partnerschaft zwischen dem Landessportbund Sachsen und der ARAG Sportversicherung stellt für die meisten Vereine, Fachverbände sowie Stadt- und Kreissportbünde eine der wichtigsten Grundlagen für das Vereinsleben dar. Die damit gegebene Grundabsicherung bedeutet einerseits, dass der Versicherungsschutz für die Mehrzahl der Vereine und Verbände gegeben ist. Andererseits ersetzt sie jedoch nicht die private Vorsorge des Einzelnen.

Seit dem 1. Januar 2003 ist die ARAG Sportversicherung Partner des Landessportbundes Sachsen. Der umfangreiche Sportversicherungsvertrag stellt die wichtigsten Versicherungssparten für die Landessportbund-Mitglieder sicher. Im Einzelnen handelt es sich um die Bereiche

  • Unfall           (Schadenanzeige)
  • Haftpflicht   (Schadenanzeige)
  • Rechtsschutz 
  • Vertrauensschaden sowie
  • Zusatzversicherungen
  • Kfz-Zusatzversicherung
  • Nichtmitgliederversicherung
  • Vermögensschaden-Haftpflicht
  • Reisezusatzversicherung

 

Ukraine-Hilfe: Versicherungsschutz für Vertriebene aus der Ukraine

Die ARAG Sportversicherung wurde erweitert. Konkret bedeutet es, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die sich in einem Verein des Landessportbundes Sachsen (LSB) sportlich betätigen wollen, einen Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung haben, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.

Diese Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Darüber hinaus besteht auch ein Versicherungsschutz für Geflüchtete, falls Vereine spezielle Sportangebote für diese Zielgruppe organisieren.

Grundsätzlich besteht dieser Versicherungsschutz in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden.

 

Wichtige Fragen für Übungsleiterinnen  zum Thema Recht und Versicherungen werden auf der Seite des LSB Nordrhein-Westfalen beantwortet.

 

Ansprechpartner der ARAG

Versicherungsbüro beim Landessportbund Sachsen e.V.
Goyastr. 2d
04105 Leipzig

Büroleiter: Burkhard Oha

Tel: 0341/ 216 31 33
Fax: 0341/ 980 93 50
Mail: vsbleipzig@arag-sport.de

Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag:   09.00-16.00 Uhr
Freitag:                           09.00-14.00 Uhr

Ehrenamtsversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlichen Engagements“ am 1. Januar 2005 Ehrenamtlichen die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Versichern können sich alle, die gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger in einem gemeinnützigen Sportverein sind. Sie müssen also ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden oder im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben wahrnehmen.

Die herausgehobenen Aufgaben müssen nicht in der Satzung verankert sein. Es handelt sich um leitende, planende oder organisierende Tätigkeiten, die über einen längeren Zeitraum oder im Rahmen eines definierten Projekts ausgeübt werden. Dies können z. B. Schieds-, Kampf- und Linienrichter, Projektbeauftragte oder Leiter von Festausschüssen sein.

Sofern bürgerschaftlich Engagierte z. B. als Vorstandsvorsitzende/r eines Sportvereins oder als Schieds-, Kampf- oder Linienrichter ehrenamtlich tätig sind, können sie von dieser freiwilligen Versicherung Gebrauch machen und sich bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit absichern.

Der Beitragssatz für die freiwillig Versicherten im Ehrenamt beträgt 3,50 Euro je versicherter Person für das Jahr 2019.

Der Landessportbund Sachsen hat dazu mit der VBG einen Rahmenvertrag für seine Mitglieder geschlossen.

Bei Interesse senden Sie das Formular zur Interessensbekundung für die Teilnahme an der Unfallversicherung für ehrenamtliche Funktionsträger in Wahlämtern bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) an den

Landessportbund Sachsen
Jana Joachim
Postfach 100952
04009 Leipzig

Weitere Informationen zu den Leistungen der VBG erhalten Sie unter www.vbg.de oder in den beigefügten Anlagen.

Infoflyer Ehrenamt - Sportvereine

Broschüre Sportverein

Übungsleiterversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Übungsleiter im Bereich des Landessportbundes Sachsen haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne freiwillige Zusatzversicherung gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dieser besteht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, wenn folgende Kriterien der persönlichen Abhängigkeit gegeben sind:

  • Weisungsgebundenheit des Übungsleiters hinsichtlich Zeit, Art, Ort und Dauer der Tätigkeit (Direktionsrecht des Vorstandes)
  • Eingliederung des Übungsleiters in den Verein (Bereitstellung von Einrichtungen, Gerät, Material)
  • Tätigkeit muss regelmäßig erbracht werden (z. B. einmal wöchentlich)

Wichtig: Es muss ein Vertrag zwischen dem Übungsleiter und dem Verein vorliegen!