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30.09.2020

Hinweise zur Verlängerung von Übungsleiterlizenzen im Zuge der Corona-Pandemie

 

Aufgrund der massiven Einschränkungen (Kontaktbeschränkungen,...) vor allem im ersten Halbjahr 2020, mussten in ganz Sachsen und demnach auch im Erzgebirgskreis einige Fortbildungslehrgänge für Übungsleiter*innen und Trainer*innen abgesagt werden. Nachfolgend möchten wir euch die wichtigsten Informationen zur Lizenzverlängerung in diesem Jahr übermitteln.

Es gibt keine pauschale Verlängerung ablaufender Lizenzen aufgrund der Corona-Pandemie. Der Landessportbund Sachsen e.V. als Dachverband des organisierten Sports in Sachsen hat eine Sonderregelung (Einzelfall) nur für Lehrgänge,

  • die coronabedingt ausgefallen sind,
  • für welche die*der betreffende Lizenzinhaber*in nachweislich angemeldet war,
  • und für den Fall, dass keine Alternativlehrgänge wahrgenommen werden konnten,

aufgestellt. In diesen Fällen ist auf Antrag der Lizenzinhaber*innen bzw. des Vereins die Lizenz um 1 Jahr bis zum 31.12.2021 verlängerbar. Dies betrifft zunächst sportartübergreifende Lizenzen.

Zertifikate für den sportartübergreifenden Grundlehrgang (in Ausbildung stehend), die 2020 ablaufen, behalten auch 2021 ihre Gültigkeit und sind ein weiteres Jahr förderfähig.

Die Verlängerung von Fachlizenzen (Trainer C, B, A) obliegt den Landesfachverbänden.

  • Achtung: Nur in 2021 gültige Lizenzen sind förderfähig!
  • Bitte wendet euch im Vorfeld der Beantragung an den zuständigen Landesfachverband.
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