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13.12.2024

Startschuss für Online-Bestandsmeldung 2025
Meldung der Mitgliederstatistik und Beantragung der Förderung Breitensport startet am 15.12.

© Landessportbund Sachsen

Alle Mitgliedsvereine des Landessportbund Sachsen sind ab 15. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 verpflichtet, ihre aktuelle Mitgliederstatistik (Stichtag 01.01.2025) online über das VereinsPortal zu erfassen. Für die Bestandsmeldung ist eine entsprechende interne Vorbereitung grundlegend.

Es ist wieder soweit! Der Landessportbund Sachsen (LSB) ruft alle Mitgliedsvereine auf, ihre jährliche Mitgliederstatistik nach Sportarten, Altersklassen und Geschlecht getrennt im VereinsPortal zu übermitteln. Zu beachten ist, dass erst nach Abgabe der kompletten Bestandsmeldung ein Antrag auf Sportförderung durch den Verein gestellt werden kann.

Bitte beachten: das Vereinsportal ist in einem neuen Design. Die Funktionsweise ist aber die gleiche wie im letzten Jahr! Bei Fragen dazu meldet euch bitte noch zu unserer Schulung am 16.12.24 an: Link zum Bildungsportal

Die Daten der Bestandsmeldung bilden die Grundlage für die Erstellung der offiziellen Mitgliederstatistik des Landessportbundes. Daraus ergibt sich für den LSB der Mitgliedsbeitrag im DOSB, die Versicherungsprämie zur ARAG-Sportversicherung, die Pauschalzahlungen an die VBG für nebenberuflich tätige Übungsleiter*innen sowie an die GEMA für Veranstaltungen laut Vertrag mit dem DOSB. Nur bei korrekter Angabe und Zuordnung aller Vereinsmitglieder bis zum Stichtag besteht für Ihren Verein Anspruch auf Sportförderung sowie auf Leistungen aus den oben genannten Gruppenverträgen.

Weiterführende Informationen zur Bestandsmeldung und zur Sportförderung erhaltet ihr auf unserer Homepage. Auch wichtige Fristen haben wir Euch zusammengetragen. Videoanleitungen findet ihr nach Anmeldung auf der Startseite des VereinsPortals bzw. auf der Homepage des Landessportbund Sachsen.

Sollten Fragen und Probleme auftreten, so meldet Euch bitte rechtzeitig vor dem Ende der Frist bei uns. Der letztmögliche Tag der Abgabe der Bestandsmeldung und der Beantragung der Sportfördermittel für das kommende Jahr ist Freitag, der 31. Januar 2025. Danach abgesendete Anträge sind nicht förderfähig!

Nur das Bearbeiten und Absenden des Verwendungsnachweises 2024 ist wie im letzten Jahr auch ausnahmsweise verlängerbar. Dazu ist im Portal an entsprechenden Stelle ein "ja" anzukreuzen und eine kurze Begründung zu schreiben. Die beantragte Fristverlängerung endet am 28.02.25.

Ab dem Förderjahr 2025 erfolgt die Berechnung der möglichen Zuwendung in Abhängigkeit der Gesamtantragslage und im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung in der beantragten Höhe.

 

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