13.05.2019
Kostenersparnis für gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Sportvereine sind künftig teilweise von registergerichtlichen Gebühren befreit. Nach der vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Änderung des Sächsischen Justizgesetzes entfallen die 75 Euro für die Ersteintragung eines Sportvereins in das Vereinsregister und die 50 Euro für spätere Eintragungen.
Dies stellt eine Entlastung für unsere Vereine dar, welche deren Engagement für die Allgemeinheit wertschätzt!
Davon ausgenommen und somit weiterhin gebührenpflichtig sind Änderungen wegen einer eintragungspflichtigen Angelegenheit aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
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