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24.10.2024

E-Rechnungspflicht: Für Vereine ab 2025 verpflichtend

Ab 01. Januar 2025 ist jeder Verein verpflichtet, eingehende E-Rechnungen (elektronische Rechnungen) anzunehmen und zu verarbeiten. Für den Empfang einer elektronischen Rechnung genügt, zumindest für den Beginn, ein E-Mail-Postfach und die Archivierung der Rechnungen nach den gesetzlichen Anforderungen (die digitale Verarbeitung muss jederzeit möglich sein).

Die Verpflichtung eine elektronische Rechnung auch ausstellen zu können betrifft Vereine, welche im wirtschaftlichen Betrieb tätig sind (Leistungen zwischen einem Verein und einem Unternehmen).

Übergangsfristen:

  • Bis zum 31. Dezember 2026 können weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen als PDF-Datei verwendet werden. Allerdings muss der Empfänger der Zusendung ausdrücklich zustimmen, ansonsten ist dies nicht erlaubt.

  • Ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegt.

  • Ab 2028 wird das elektronische Rechnungsformat schließlich verpflichtend.

Die technischen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Lesbarkeit und Umwandlung kann mit Hilfe einer Vereinsverwaltungssoftware sichergestellt werden.

Meldet Euch bei Fragen gern bei unserer Finanzmitarbeiterin: Nicole Wolf (Tel: 03733 145430)

Weitere Informationen und ausführliche Ausführungen dazu findet Ihr auch im aktuellen Sachsensport oder auf der Homepage des Landessportbund Sachsen.

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