Förderung von Sportvereinen bzgl. Integration von Asylsuchenden
Die seit 03.09.2015 veröffentliche Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Richtlinie Integrative Maßnahmen; siehe Anlage) vom 13.08.2015 gibt aktuell folgende Hinweise im Hinblick auf die Förderung von Sportvereinen bzgl. Integration von Asylsuchenden:
Im Förderteil 1 ist eine Förderung von Verbänden und Vereinen im Hinblick auf die Integration und Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund vorgesehen. Nähe Informationen erhält man dazu bei der Sächsischen Aufbaubank. Zu beachten ist, dass eine Beantragung für 2015 und 2016 bis zum 01.10.2015 bei der Sächsischen Aufbaubank erfolgen muss. Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben.
Antrag Richtlinie Teil 1:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sab60691&areashortname=sab
Der zweite Teil richtet sich an die Kommunen, die sind berechtigt die Mittel an Dritte weiterzugeben.
Antrag Richtlinie Teil 2:
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sab60692&areashortname=sab
Anlage zum Antrag Richtlinie Teil 2 (Maßnahmenübersicht):
https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sab60693&areashortname=sab
Des Weiteren erhält der LSB vom SMI 200.000,- € zur Unterstützung von integrativen Maßnahmen der Sportvereine. Als Ansprechpartner steht hier Frau Nanett Gutwasser (Tel.: 0341-2163159; E-Mail: gutwasser@sport-fuer-sachsen.de) zur Verfügung.
Fördermöglichkeiten für die ehrenamtliche Betreuung der im Erzgebirgskreis untergebrachten Asylbewerber kann auch über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL „Wir für Sachsen“) erfolgen. Allerdings kann nur hier die Zuwendung von bis zu 40 Euro monatlich gewährt, wenn auch die anderen Voraussetzungen erfüllt sind:
- das bürgerschaftliche Engagement durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich beträgt,
- die freiwillig Engagierten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben und
- die freiwillig Engagierten nicht für den selben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, u. a. Leistungen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit zu beantragen. Nähere Informationen und entsprechende Antragsformulare findest du auf der Interseite unter: www.erzgebirgskreis.de – Jobcenter – Leistung – Bildung und Teilhabe. Die Betreuung dieses Förderpaketes steht in der Zuständigkeit des Jobcenters.
Aktuelle und weitere Informationen unter: www.ksberzgebirge.de/aktuelles/archiv/








