Ausschreibung "Joker im Ehrenamt" 2015
Mit dem “Joker im Ehrenamt“ werden auch 2015 Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich durch langjährige
und besonders herausragende ehrenamtliche Tätigkeit in der Sport- bzw. in der Sportjugendarbeit verdient gemacht haben.
Über 90.000 Ehrenamtliche im Sport leisten jährlich im Freistaat Sachsen mehr als 15 Millionen unbezahlte
Arbeitsstunden. Sie sorgen u. a. dafür, dass hunderttausende Kinder und Jugendliche ihre Freizeit sinnvoll
verbringen, betreut und auf den verschiedensten Gebieten gefördert werden. Sie sorgen dafür, dass
Hundertausende sich in der Freizeit sportlich betätigen um ihre Gesundheit zu verbessern oder zu erhalten. Sie
sorgen dafür, dass Hundertausende im Sportverein eine Familie, Freundschaften oder ein zweites Zuhause
finden.
Deshalb möchte Sachsens Innenminister, Herr Markus Ulbig, am 28. August 2015 in Dresden das Engagement
der Ehrenamtlichen im Sport im Rahmen einer Festveranstaltung würdigen.
Es sollen Ehrenamtliche geehrt werden, die
· als langjährige Aktive mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für das Gemeinwohl unverzichtbar geworden
sind,
· durch ihren Ideenreichtum dem Ehrenamt neue, nachhaltige Impulse verliehen haben.
Außerdem wird besonderes Engagement von Ehrenamtlichen, die
· den Prozess der Inklusion im Sport für Menschen mit Behinderungen maßgeblich in Gang gesetzt
haben,
· die Integration von Asylbewerbern und Migranten in Sportvereine mit besonders positivem Ergebnis
gestaltet haben,
ein herausragendes Auswahlkriterium darstellen.
Alle Sportvereine sind aufgerufen, bis zum 30. April 2015 eine Ehrenamtliche/einen Ehrenamtlichen für die
Auszeichnung an den jeweiligen Kreissportbund bzw. an die jeweilige Kreissportjugend vorzuschlagen. Für die
Vorschläge in der Sportjugendarbeit an die Kreissportjugenden ist eine Altersgrenze von 30 Jahren festgelegt.
Kreissportbünde und Kreissportjugenden sammeln die Vorschläge und wählen aus diesen jeweils fünf
Ehrenamtliche aus. Die Kreissportbünde und Kreissportjugenden senden die ausgewählten Vorschläge bis zum 20. Mai 2015 an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Referat 47.
Das Sächsische Staatsministerium des Inneren trifft aus diesen Vorschlägen eine Auswahl für die Ehrung.
Unter folgendem Link finden Sie die Ausschreibung und die Antragsformulare .










