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Informationen für Übungsleiter

Erweitertes Führungszeugnis

Seit einigen Jahren verlangt der Gesetzgeber an mancher Stelle für die ehrenamtliche Tätigkeit mit Kindern- und Jugendlichen die Vorlage eines sogenannten erweiterten Führungszeugnisses. Bisher mussten die Betroffenen den entsprechenden Antrag persönlich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten beantragen. Mit dem Internetportal https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ entfällt dieser Weg zukünftig und damit auch die Wegezeiten und Fahrtkosten. Benötigt werden dazu der neue Personalausweis mit freigeschalteter Onlinefunktion und ein Kartenlesegerät. Bezahlt wird mit Kreditkarte oder im giropay-Verfahren. Besteht ein Anspruch auf Gebührenfreiheit wie zum Beispiel bei der ehrenamtlichen Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein kann der entsprechende Nachweis eingescannt und hochgeladen werden.