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# Fortbildungen für Übungsleiter/Trainer

Zur Verlängerung der Gültigkeit der Lizenz Übungsleiter C "Breitensport" bietet der Kreissportbund Erzgebirge entsprechende Fortbildungslehrgänge an. Für die reguläre Lizenzverlängerung um 4 Jahre, ist die Teilnahme an Fortbildungen im Gesamtumfang von 15 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen.

Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen im Kreissportbund Erzgebirge zur Verlängerung einer Fachlizenz ist vorab durch die/den Lehrgangsteilnehmer/in bzw. durch deren/dessen Verein mit dem jeweiligen Fachverband zu klären!

 

wenn nicht in der Ausschreibung anders festgelegt, finden die Lehrgänge zu folgenden Zeiten statt:

                  Freitag:            17.00 -21.00 Uhr

                  Samstag:         09.00 -17:00 Uhr

 

 

 

 

LehrgangsnummerThemaDatumOrt

 

 FB SJ03

 

Kindertanz, Drums Alive und Bodypercussion für Kinder

 

 

09.05.2026

 

08280 Aue-Bad Schlema

 

 

 

Fitness- und Body & Mind-Konzepte im Rhythmus

(Kooperation mit dem Sächsischem Turnverband)

 

 

06.06.2026

 

08340 Schwarzenberg

 

FB SJ01

 

Kinderschutz im Sportverein & Erste Hilfe am Kind

 

 

19./20.06.2026

 

Chemnitz

FB ÜLC 1-2026Kompaktfortbildung für Übungsleiter im Breitensport18./19.09.202609456 Annaberg-Buchholz

 

Total Rhythm Flow - Funktionelle Power mit regenerativem Stundenausklang

(Kooperation mit dem Sächsischen Turnverband)

 

 

26.09.2026

 

09387 Leukersdorf

Weitere Termine werden fortlaufend ergänzt.

 

Die Lehrgangsanmeldung erfolgt über das Bildungsportal des Landessportbund Sachsen. Nach Anlegen eines Nutzerkontos, kann der jeweilige Lehrgang gebucht werden.

Mit Klick auf des Logo wird man direkt zur Bildungsseite des KSB Erzgebirge im Bildungsportal weitergeleitet. Dort kann man den gewünschten Lehrgang in den Warenkorb und anschließend verbindlich buchen.

Die Lehrgangsbuchung erfordert zunächst das Erstellen eines Nutzer-Zugangs. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer sollte bitte die Buchung selbst vornehmen und demzufolge über ein eigenes Nutzerprofil verfügen. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung und Buchung erfolgt jede weitere Kommunikation (Einladung, Rechnungslegung, ...) per Email aus dem Bildungsportal heraus.

Achtung, die verbindliche Buchung ist/war erst dann erfolgreich, wenn mann vom Bildungsportal eine Anmeldebestätigung erhält. Bei erstmaliger Nutzung des Bildungsportals kann diese Bestätigung möglicherweise im Spamordner des Email-Programms landen.

 

 

zum Bildungsportal...

 

 

 

 

Wie erfolgt die Verlängerung der Lizenz?

 

Lizenzen der 1. Lizenzstufe (ÜL-C)

Bei Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungen des Kreissportbund Erzgebirge e.V. (KSB ERZ) im Umfang von mindestens 15 LE, ist die Beantragung der Verlängerung der Lizenz über den KSB ERZ abgesichert. In dem Fall erfolgt der Verlängerungsantrag beim LSB Sachsen über den KSB ERZ.

Bei Teilnahme an Fortbildungen anderer Bildungsträger sind die entsprechenden Teilnahmebestätigungen gemeinsam mit dem Antragsformular zur Lizenzverlängerung  beim KSB ERZ einzureichen. Die Verlängerung erfolgt dann ebenso über den KSB ERZ.

 

Teilnahmebescheinigung + Antrag auf Verlängerung DOSB-Lizenz per E-Mail an Vereinsberater Aus- und Weiterbildung

 

Lizenzen der 2. Lizenzstufe (VM-C / VM-B / ÜL-B)

Die Verlängerung von Lizenzen der 2. Lizenzstufe erfolgt nur über den Landessportbund Sachsen! Hier für sind folgende Formulare zu nutzen und per E-Mail an das Lizenzwesen des LSB Sachsen zu senden.

Antrag auf Verlängerung DOSB-Lizenz VM-C / VM-B / ÜL-B

 

 Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Hierzu folgender Auszug aus den Rahmenrichtlinien des DOSB:

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen kann wie folgt verfahren werden:

Empfehlung für die 1. Lizenzstufe

 

Fortbildung (15 LE) im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

   - Lizenz wird nur um 3 Jahre verlängert

Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 

   - Fortbildungsveranstaltungen mit 30 LE sind erforderlich, die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird um 4 Jahre               verlängert

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre

   - ein Wiedereinsteiger-Programm mit einem Umfang von 45 LE ist zu absolvieren, bzw.  im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung in Erwägung  zu ziehen

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre

   - die gesamte Ausbildung ist zu wiederholen