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# Fortbildungen für Übungsleiter/Trainer

Zur Verlängerung der Gültigkeit der Lizenz Übungsleiter C "Breitensport" bietet der Kreissportbund Erzgebirge entsprechende Fortbildungslehrgänge an. Für die reguläre Lizenzverlängerung um 4 Jahre, ist die Teilnahme an Fortbildungen im Gesamtumfang von 15 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen.

Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen im Kreissportbund Erzgebirge zur Verlängerung einer Fachlizenz ist vorab durch die/den Lehrgangsteilnehmer/in bzw. durch deren/dessen Verein mit dem jeweiligen Fachverband zu klären!

 

Alle aufgeführten Lehrgänge finden, wenn nicht in der Ausschreibung anders festgelegt, zu folgenden Zeiten statt:

                  Freitag:            16.45 -20.45 Uhr

                  Samstag:         09.00 -17:00 Uhr

 

 

Weitere Termine werden fortlaufend ergänzt.:

Ausschreibungen »

 

Wie erfolgt die Verlängerung der Lizenz?

Die bisher bestehenden Lizenzausweise wird es so nicht mehr geben. Bei Teilnahme an einer Fortbildung des Kreissportbund Erzgebirge e.V. (KSB ERZ) ist die Beantragung der Verlängerung der Lizenz über den KSB ERZ abgesichert. Bei Teilnahme an Fortbildungen eines externen Bildungsträgers ist die Kopie der Teilnahmebestätigung beim KSB ERZ einzureichen. Die Verlängerung erfolgt dann ebenso über uns.

Die bisherigen Lizenzausweise brauchen hierfür nicht mehr eingereicht werden. Es wird zukünftig bei jeder Verlängerung ein neues digitales Lizenzdokument erstellt, welches dem Übungsleiter und/oder dem Verein per E-Mail geschickt wird bzw. wahlweise auch ausgedruckt werden kann.

 

Für die Ausstellung eines (neuen) Lizenzdokumentes ist ab sofort zwingend die Vorlage eines unterschriebenen Ehrenkodex für Übungsleiter erforderlich!

 

Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen

Hierzu folgender Auszug aus den Rahmenrichtlinien des DOSB:

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen kann wie folgt verfahren werden:

Empfehlung für die 1. Lizenzstufe

 

Fortbildung (15 LE) im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit

   - Lizenz wird nur um 3 Jahre verlängert

Fortbildung im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit 

   - Fortbildungsveranstaltungen mit 30 LE sind erforderlich, die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird um 4 Jahre               verlängert

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und fünf Jahre

   - ein Wiedereinsteiger-Programm mit einem Umfang von 45 LE ist zu absolvieren, bzw.  im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung in Erwägung  zu ziehen

Überschreitung der Gültigkeitsdauer um mehr als fünf Jahre

   - die gesamte Ausbildung ist zu wiederholen