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Sport und GEMA. Was gilt es zu beachten.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit Sitz in Berlin hat mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) einen deutschlandweit gültigen Gesamtvertrag geschlossen.

Der jetzige Pauschalvertrag gilt seit dem 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2025 und enthält die tariffreien, mit dem Beitrag an den Landessportbund Sachsen (LSB) „abgegoltenen Musiknutzungen“ für alle LSB-Mitglieder. Der Vertrag konnte somit für das Jahr 2025 inhaltlich unverändert fortgeführt werden. Für alle darüber hinausgehenden Musiknutzungen gelten die Vergünstigungen aus dem Gesamtvertrag. Bei der jeweiligen Antragstellung ist auf die LSB-Mitgliedschaft hinzuweisen.

 

Ausführliche Informationen findet Ihr auch auf der Homepage des Deutschen Olympischen Sportbund sowie auf der Internetseite des Landessportbund Sachsen.


Weitere Dokumente:

GEMA-Broschüre 2020

GEMA-Pauschalvertrag 2020

GEMA-Tarife 2020

GEMA-Verbraucherinfo

GEMA-Anträge

 

Die GEMA hat Ihre Bezirksdirektionen abgeschafft. Die Erreichbarkeit wird jetzt über ein Kundenservicecenter  sichergestellt.

 

 Informationsschreiben des DOSB an die Mitgliedsorganisationen. (PDF, 114 kB)

 

Quelle: Landessportbund Sachsen e.V.