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Sportförderung
Die Vergabe von Sportfördermitteln an Sportvereine kann auf Grundlage der Sportförderung des LSB Sachsen/SMI und über die Sportförderrichtlinie des Erzgebirgskreises erfolgen. Die Antragstellung erfolgt jeweils bis 31. Januar.
Wichtige Termine/Antragsfristen:
Die Bestandsmeldung und sämtliche Förderanträge des LSB Sachsen erfolgen ausschließlich über das Vereinsportal: https://vereinsportal.sport-fuer-sachsen.de/
Bitte beachten: das Vereinsportal ist in einem neuen Design. Die Funktionsweise ist aber die gleiche wie im letzten Jahr! Bitte nutzt auch gerne unsere Schulung am 16.12.24 zum Vereinsportal: https://www.ksberzgebirge.de/aus-fortbildung/termine-ksb/vorstandsschulungen/
31.01.2025: Einreichen des Antragsformulars zur Förderung im Projekt Breitensportentwicklung 2025
31.01.2025: Einreichen des Formulars Verwendungsnachweis zum Projekt Breitensportentwicklung 2024
31.03.2025: Einreichen des Antragsformulars zum Erwerb eines Großsportgerätes 2025
Die online generierten Formulare sind nach dem Ausdrucken von den vertretungsberechtigten Vereinsvorständen zu unterschreiben und können eingescannt sofort im Vereinsportal wieder hochgeladen werden. Die Übersendung in Papierform entfällt!
31.01.2025: Einreichen des Antragsformulars zur Förderung im Rahmen der Richtlinie des Erzgebirgskreises
Dieser Antrag ist beim Referat Schulen und Sport im Landratsamt des Erzgebirgskreises in Annaberg-Buchholz einzureichen.
Sportförderung Landessportbund Sachsen (Dokumente und Links)
Anleitung Förderantrag Breitensportentwicklung LSB Sachsen
Anleitung Förderantrag Großsportgeräte LSB Sachsen
- https://www.youtube.com/watch?v=9LJFosciTvwVereinsPortal Grundlagenvideo - Antrag auf Foerderung im Projekt Breitensportentwicklung.youtube
- https://www.youtube.com/watch?v=cWOgBd8q_mwVereinsPortal Grundlagenvideo - Antrag auf Foerderung im Projekt Grosssportgeraete .youtube
Hinweise zu den Lizenzen und Zertifikaten.pdf
Übungsleitervertrag Ehrenamt
Ehrenkodex neu.pdf
Nachweisfuehrung der UEbungsleitertaetigkeit.pdf
Sportförderung Erzgebirgskreis
Sportförderung des Kreissportbundes Erzgebirge e.V.
Der Kreissportbund Erzgebirge e.V. konnte durch wirtschaftliches Handeln, insbesondere durch Kostenminimierungen und Zusammenlegung von Ressourcen, Einsparungen zu dem ursprünglich geplanten Haushalt erzielen. In der Vorstands- und Präsidiumssitzung am 18. September 2024 haben wir uns einstimmig dafür ausgesprochen diese liqiuden Mitteln unseren Mitgliedsvereinen in Form einer Investitionsförderung zur Verfügung zu stellen. Nicht alle Investitionen in Sportvereinen fallen unter die Sportförderung des Landessportbundes. Außerdem standen im Jahr 2024 60% weniger Fördermittel zur Verfügung. Von den aus dem Erzgebirge im Jahr 2024 eingegangenen 44 Förderanträgen konnten nur 16 berücksichtigt werden.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden aus eigenen Haushaltsmitteln für das Jahr 2024 und 2025 jeweils € 15.000,00 an investiven Fördermitteln zur Verfügung zu stellen. Die Antragstellung ist für alle Investitionen ab 01. Januar 2024 möglich. Es werden 15% der Anschaffungs- und Herstellungskosten gefördert. Der Förderbetrag ist auf € 1.500,00 begrenzt, damit mindestens 10 Vereine in den Genuss der Förderung kommen können. Investitionen unter € 1.000,00 fallen nicht unter unsere Förderrichtlinie.
Die Anträge erfolgen schriftlich, aber formlos unter Beifügung einer Planung oder bereits erfolgter Abrechnung. Für die Abrechnung benötigen wir die Kopie der Rechnung und des Zahlungsnachweises. Der Fördertopf ist begrenzt. Die Anträge werden entsprechend ihres Einganges in der Geschäftsstelle in Annaberg-Buchholz bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Erfolgt die Abrechnung nicht bis 30. November werden die nachrangigen Vorhaben gefördert.
Mit Antragstellung erklärt sich der Verein mit der Veröffentlichnug seines Förderprojektes bereit.
Näheres ist der Förderrichtlinie Invest 15_15_15 zu entnehmen. Die Veröffentlichungen der Förderprojekte erfolgen hier:
Liste der geförderten Investitionen 2024 Es konnten 24 Vereine gefördert werden.
Liste der geförderten Investitionen 2025 Anträge werden laufend entgegen genommen.
Ihr Ansprechpartner für die Förderrichtlinie Invest 15_15_15 und die Entgehennahme der Anträge ist:
Kreissportbund Erzgebirge e.V.
Jörg Hänsel
Adam Ries Straße 16
09456 Annaberg- Buchholz
03733 145 431
Bürgerstiftung: "Wir für Sachsen"
Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie "Wir für Sachsen") vom 10. Oktober 2007.
Die Antragsfrist für eine Förderung für das Jahr 2026 endet am 31. Oktober 2025. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Antragsfrist grundsätzlich nicht möglich ist.
weitere Informationen unter www.ehrenamt.sachsen.de