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Informationen für Prüfer

Abnahmeberechtigt für das Deutsche Sportabzeichen sind lediglich Personen, die einen gültigen Prüfausweis besitzen. Grundlage ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation und Eignung. Die Prüferinnen und Prüfer müssen Mitglied in einem Sportverein und mindestens 16 Jahre alt sein.

Erteilung der Prüfberechtigung

Die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den Landessportbund Sachsen für:

  • Absolventen, die einen Prüferlehrgang absolviert haben. Die Zulassung erfolgt auf Antrag durch den Landessportbund Sachsen. Entsprechende Ausbildungstermine in den sächsischen Regionen können bei uns nachgefragt werden.
  • DOSB-lizenzierte Trainerinnen und Trainer C Leistungssport oder Breitensport und lizenzierte Kampfrichterinnen und Kampfrichter für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Radsport, Gerätturnen
  • geprüfte Schwimmmeisterinnen und Schwimmmeister 
  • Für den Bereich des Schulsports können die zuständigen Sportlehrer auf Antrag vom Landessportbund Sachsen als Prüfer zugelassen werden. Die Schulleiter müssen dabei bestätigen, dass es sich um einen Sportlehrer ihrer Schule mit staatlich anerkanntem Abschluss handelt. Der Einsatz als Prüfer kann dann lediglich im Schulbereich erfolgen.

Für die Erstausstellung und die Verlängerung der Prüfberechtigung ist ab sofort der Prüferantrag in der aktuellsten Version incl. der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verwenden. Ohne Vorlage der Verpflichtungserklärung ist keine Erteilung der Prüfberechtigung möglich.

Verlängerung der Prüfberechtigung

Die Prüfberechtigung für das Deutsche Sportabzeichen ist vier Jahre gültig und kann durch den Landessportbund Sachsen kostenfrei verlängert werden.

Ab sofort müssen alle Prüfer*innen, die ihre Prüfberechtigung fristgerecht verlängern wollen, neben dem aktuellen Prüferantrag zur Verlängerung der Prüfberechtigung und der dazu gehörenden Verpflichtungserklärung auch die Teilnahmebescheinigung am neuen Online-Modul für DSA-Prüfer*innen des Landessportbundes Sachsen aus dem jeweils aktuellen Jahr vorlegen. Die Teilnahme am Online-Modul ist als Fortbildung für alle sächsischen Sportabzeichenprüfer*innen und für die Verlängerung der Prüfberechtigung verpflichtend. Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls steht die Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdruck zur Verfügung. Die Unterlagen können per Post, Fax oder per E-Mail an den LSB gesandt werden.

Abgelaufene Prüfberechtigungen aus dem vorangegangenen Kalenderjahr können ebenfalls wie oben beschrieben verlängert werden.

Alle Prüfberechtigungen, die länger als ein Jahr abgelaufen sind, können nicht mehr verlängert werden. Die davon betroffenen Prüfer*innen wenden sich bezüglich einer Zusatzschulung an unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle und müssen dann die Prüfberechtigung neu beantragen. Über die Form der Zusatzschulung entscheiden wir nach individueller Beratung.

 

Informationen zum DSA für Menschen mit Behinderung finden Sie hier:

Deutscher Behindertensportverband