17.10.2025
Bundesporgramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"
Was wird gefördert?
Investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Gefördert wird die bauliche Sanierung und Modernisierung, vor allem steht die energetische Sanierung im Fokus, aber auch die Umwandlung bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist möglich.
Fördergegenstand:
- bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen
- z.B. Gebäude, Freibäder, Sportfreianlagen
Förderquote:
- bis zu 45% der zuwendungsfähigen Kosten
- bis zu 75% der zuwendungsfähigen Kosten in finanziell schwächeren Kommunen
Frist:
Kommunen können ihre Interessensbekundungen bis zum 15.01.2026 einreichen.
Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, z.B. Vereine, ist möglich!