Klimaanpassung: Jetzt fördern lassen
Vereinfachte Förderung für sächsische Sportvereine.
Ob überhitzte Sportanlagen, ausgetrocknete Rasenflächen oder Starkregen, der Plätze und Gebäude beschädigt – die Folgen des Klimawandels sind auch im organisierten Sport immer deutlicher spürbar. Um Vereine bei notwendigen Anpassungen zu unterstützen, hat der Freistaat Sachsen die Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima 2023 deutlich vereinfacht.
Durch eine Reduzierung der erforderlichen Unterlagen und weitere Vereinfachungen soll der Zugang zur Förderung erleichtert werden. Die Förderung läuft im kommenden Jahr aus, deshalb gilt: Jetzt aktiv werden und bis zu 80 Prozent Förderung für Maßnahmen zur Klimaanpassung erhalten.
Auch gemeinnützige Sportvereine gehören zum Kreis der Antragsberechtigten. Gefördert werden sowohl vorbereitende Planungen als auch investive Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Dazu zählen unter anderem:
- Baulicher Hitzeschutz an Vereinsgebäuden, beispielsweise durch Außenverschattung oder Gründächer
- Maßnahmen zum Regenwassermanagement, etwa Zisternen oder Versickerungsanlagen
- Anpassungen der Infrastruktur, um Sportanlagen widerstandsfähiger gegen Hitze und Dürre zu machen
Angesichts steigender Temperaturen und zunehmender Wetterextreme gewinnt die Klimaanpassung auch für Sportvereine immer mehr an Bedeutung. Investitionen in klimaresiliente Sportstätten tragen dazu bei, den Trainings- und Wettkampfbetrieb langfristig zu sichern und Vereinsanlagen zukunftsfähig zu gestalten.
Alle Informationen zur Förderrichtlinie, den Fördervoraussetzungen und zur Antragstellung sind über das Förderportal der SAB Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 - sab.sachsen.de verfügbar. (Modul 4)
Text und Quelle: LSB Sachsen e.V.










