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26.03.2026

Projekt "Ehrenamt stärken im Sport" des LSB Sachsen
Zusätzliche Sportfördermittel ab 1.4.26 beantragen.

© Landessportbund Sachsen e.V.

Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, die aktives Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB) sind und die die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllen.


Zuwendungszweck und Höhe der Förderung

Ziel ist die Unterstützung der langfristigen Bindung der Engagierten in den sächsischen Sportvereinen, insbesondere durch eine anforderungsgerechte Ausstattung zur Ausübung des Ehrenamts. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen und die wirksame Präsentation des Engagements im Sportverein wird langfristig zur Verbesserung der Engagementsituation im sächsischen Sport beitragen. Dabei ist insbesondere die Stärkung der Funktion der Kampf-/Schiedsrichter*innen als eine zentrale Säule im Sportsystem angestrebt.


Gefördert werden können Ausgaben für:

  • die sportfachlich notwendige Aus- und Weiterbildung von Kampf-/Schiedsrichter*innen
    (z.B. Kosten für den Erwerb von Kampf- und Schiedsrichterlizenzen der Sportverbände)

  • die sportspezifische Ausstattung zur Unterstützung der Engagierten
    (z.B. Grundausstattung von Kampf- und Schiedsrichter*innen sowie Übungsleiter*innen und Trainer*innen)

  • die technische Ausstattung zur Wettkampf-/Spieltagsorganisation
    (z.B. Ausstattung zur Zeitnahme oder Wettkampfprotokollierung).


Die Höhe der Fördersumme wird auf Grundlage des eingereichten Kostenplans und des beigefügten Angebots bzw. der Ausschreibungen für die geplante Maßnahme bestimmt. Die Höhe der Zuwendung darf höchstens 95 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben betragen.


Pro Verein können je nach verfügbarem Budget im Förderprojekt Anträge bis maximal 1.000 € Zuwendung pro Jahr gefördert werden. Die Mindestantragssumme beträgt pro Antrag 100 €. Vereine mit mehr als 500 Mitgliedern und Vereine mit einem Engagementkonzept können, je nach verfügbarem Budget Anträge bis max. 2.000 € Zuwendung pro Förderjahr bewilligt bekommen.
Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, Mehrspartenvereine, Stützpunktvereine sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kampf- und Schiedsrichtersituation im Verein werden bei Überzeichnung des Förderbudgets vorrangig gefördert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


Nicht förderfähig
sind Ausgaben für Verpflegung (Speisen und Getränke), Übernachtung, Fahrtkosten, Tankbelege, Leasingraten, Energiekosten, Gutscheine/Präsente und Kosten für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (lt. AO) sowie Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Maßnahme zur Stärkung des Ehrenamts stehen. Die Umsatzsteuer, die der Empfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann, ist nicht erstattungsfähig.

Zur Finanzierung einer im Rahmen dieses Projektes geförderten Maßnahme dürfen keine Mittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaates (z.B. dem Projekt Breitensportentwicklung, Erwerb eines Großsportgerätes) verwendet werden. Im Finanzierungsplan sind die zuwendungsfähigen Ausgaben und deren Finanzierung summarisch einzutragen. Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein (Ausgaben Gesamt = Einnahmen Gesamt).

 

Verfahren

Die vollständigen Anträge auf Förderung sind ab dem 01. April bis spätestens 31. Mai 2026 über das VereinsPortal des Landessportbundes Sachsen einzureichen. Das rechtsverbindlich unterschriebene Antragsformular ist zusammen mit dem zugrundeliegenden Angebot bzw. der Ausschreibung im VereinsPortal hochzuladen und abzusenden.


Nach sachlicher Prüfung der Antragsunterlagen und bei Erfüllung der weiteren Fördervoraussetzungen können Vereine in Abhängigkeit der Gesamtantragslage und im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab Juni des Förderjahres einen Zuwendungsvertrag erhalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung in der beantragten Höhe. Der Vertrag wird aus dem VereinsPortal per E-Mail an den Verein versandt. Das Vertragsangebot der Förderung verfällt, wenn der Verein den rechtsverbindlich unterschriebenen Vertrag nicht innerhalb der in den Vertragsbedingungen angegebenen Frist wieder im VereinsPortal hochgeladen hat.


Die Durchführung der beantragten Maßnahme kann ab dem Tag der Antragstellung (frühestens 1. April) bis 31. Oktober des Förderjahres erfolgen.
 

Maßnahmen, die bereits vor dem Datum der Antragstellung begonnen bzw. Materialien, die vorher bestellt (Auftragserteilung) oder gekauft wurden, können nicht gefördert werden.


Der im Zuwendungsvertrag angebotene Förderbetrag ergeht unter dem Vorbehalt des Nachweises der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in erforderlicher Höhe durch Einreichen eines Scans der Originalrechnung, eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug) sowie von Nachweisen über den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme bis spätestens bis zum 31. Oktober des Förderjahres im VereinsPortal. Nach dem Hochladen der Abrechnungsdokumente kann unter Beachtung des Vorbehaltes (s. o.) die Mittelüberweisung im Regelfall innerhalb von vier Wochen auf das jeweilige Vereinskonto erfolgen. Die Zuwendung wird als Höchstbetrag in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt.


Abrechnung

Die Vorlage des Scans der Originalrechnung (auch Online-Rechnungen mit Vermerk), des Zahlungsnachweises (Kontoauszug) sowie eines Belegs über den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme gilt als Nachweis der zweckgebundenen Mittelverwendung. Diese Unterlagen dienen als Verwendungsnachweis.

PDF - Anleitung zur Beantragung und Abrechnung im VereinsPortal

 

Bei Fragen wendet Euch bitte rechtzeitig im Voraus bei unseren Vereinsberatern.

 

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