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Die Umfrage ist beendet. Vielen Dank für Eure Teilnahme. Die Sporttalente werden am 8.5. in Zschopau gekürt und danach veröffentlicht.
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Veranstaltungskalender
13.05.2019

Kostenersparnis für gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Sportvereine sind künftig teilweise von registergerichtlichen Gebühren befreit. Nach der vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Änderung des Sächsischen Justizgesetzes entfallen die 75 Euro für die Ersteintragung eines Sportvereins in das Vereinsregister und die 50 Euro für spätere Eintragungen.

Dies stellt eine Entlastung für unsere Vereine dar, welche deren Engagement für die Allgemeinheit wertschätzt!

Davon ausgenommen und somit weiterhin gebührenpflichtig sind Änderungen wegen einer eintragungspflichtigen Angelegenheit aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

 

weitere Informationen:

Landessportbund Sachsen

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