Sportförderung
Die Vergabe von Sportfördermitteln an Sportvereine kann auf Grundlage der Sportförderung des LSB Sachsen/SMI und über die Sportförderrichtlinie des Erzgebirgskreises erfolgen. Die Antragstellung erfolgt jeweils bis 31. Januar.
Wichtige Termine/Antragsfristen:
Die Bestandsmeldung und sämtliche Förderanträge des LSB Sachsen erfolgen ausschließlich über das Vereinsportal: https://vereinsportal.sport-fuer-sachsen.de/
31.01.2026: Einreichen des Antragsformulars zur Förderung im Projekt Breitensportentwicklung 2026
31.01.2026: Einreichen des Formulars Verwendungsnachweis zum Projekt Breitensportentwicklung 2025
31.03.2026: Einreichen des Antragsformulars zum Erwerb eines Großsportgerätes 2026
Die online generierten Formulare sind nach dem Ausdrucken von den vertretungsberechtigten Vereinsvorständen zu unterschreiben und können eingescannt sofort im Vereinsportal wieder hochgeladen werden. Die Übersendung in Papierform entfällt!
31.01.2026: Einreichen des Antragsformulars zur Förderung im Rahmen der Richtlinie des Erzgebirgskreises
Dieser Antrag ist beim Referat Schulen und Sport im Landratsamt des Erzgebirgskreises in Annaberg-Buchholz einzureichen.
Sportförderung Landessportbund Sachsen (Dokumente und Links)
Anleitung Förderantrag Breitensportentwicklung LSB Sachsen
Anleitung Förderantrag Großsportgeräte LSB Sachsen- https://www.youtube.com/watch?v=9LJFosciTvwVereinsPortal Grundlagenvideo - Antrag auf Foerderung im Projekt Breitensportentwicklung.youtube
- https://www.youtube.com/watch?v=cWOgBd8q_mwVereinsPortal Grundlagenvideo - Antrag auf Foerderung im Projekt Grosssportgeraete .youtube
Hinweise zu den Lizenzen und Zertifikaten.pdf
Übungsleitervertrag Ehrenamt
Ehrenkodex neu.pdf
Nachweisfuehrung der UEbungsleitertaetigkeit.pdf
Sportförderung Erzgebirgskreis
Bürgerstiftung: "Wir für Sachsen"
Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie "Wir für Sachsen") vom 10. Oktober 2007.
Die Antragsfrist für eine Förderung für das Jahr 2026 endet am 31. Oktober 2025. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Antragsfrist grundsätzlich nicht möglich ist.
weitere Informationen unter www.ehrenamt.sachsen.de









