Zuschüsse im Sport
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Suche und beantrage den passenden Zuschuss für Deinen Sportverein. Wir bieten einen Überblick von Zuschussmöglichkeiten für verschiedene Maßnahmen, Freizeiten, Jugendbegegnungen sowie Ausbildungen junger Personen und vieles mehr.
Bei Fragen zu den Förderbedingungen bzw. zum Antragsverfahren der jeweiligen Maßnahmen wendet Euch bitte an unseren Sportjugendkoordinator Fabian Göbel unter 03733/145436 oder per Mail an f.goebel[at]ksberzgebirge.de.
Ausbildungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre
Ihr wollt eure Talente von heute zukünftig zum/zur Übungsleiter*in, Jugendleiter*in oder Kampfrichter*in ausbilden. Dann unterstützt Euch die Sportjugend Erzgebirge mit einem finanziellen Beitrag. Folgende Ausbildungen sind zuwendungsfähig: Übungsleiterausbildung (Grundlehrgang, Schülerassistentenausbildung, Lizenzlehrgang Breitensport C, Breitensport B), Trainerausbildungen, Kampf- und Schiedsrichterausbildung, Jugendleiterlizenz, Ausbildung zum „Multiplikator Kinderschutz im Sport“ und zum Vereinsmanager.
Zuschuss: 75 Prozent der Lehrgangsgebühren bei maximal 100 Euro pro Teilnehmer und Lehrgang. Für jeden Mitgliedsverein drei Ausbildungen pro Jahr förderfähig. Anträge darüberhinaus werden nachrangig betrachtet.
Antragsverfahren: fortlaufend, mindestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn bei Sportjugend im Kreissportbund Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz
Richtlinie Ausbildungsförderung Antragsformular
Jugendfreizeiten
Viele Vereine führen mit Kindern und Jugendlichen Freizeiten und Zeltlager durch. Maßgebend für die Bezuschussung ist die Einhaltung der Richtlinie des Erzgebirgskreises. Die Freizeitmaßnahmen sollen jungen Menschen das gemeinsame Erleben in der Gruppe ermöglichen. Der Freizeitcharakter steht im Vordergrund. So sollen die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen gefördert werden. Es werden keine rein sportlichen Maßnahmen oder Trainingslager gefördert.
Alter: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Teilnehmer: mind. 5
Zuschuss: 4,00 EUR pro Tag und Teilnehmer ohne Übernachtung, 5,50 EUR pro Tag/TN mit Übernachtung, je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig.
Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.
Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis Antragsformular
Jugendbildungsmaßnahmen
Die außerschulischen Jugendbildungsmaßnahmen zielen auf verschiedene Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen ab. Sie sollen eine Ergänzung zum schulischen Bildungsangebot darstellen. Nicht förderfähig ist die normale Sportausbildung.
Alter: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Teilnehmer: mind. 5
Zuschuss: 6,00 EUR pro Tag und Teilnehmer, je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig (7,50 EUR pro Tag/Teilnehmer bei Übernachtung)
Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.
Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis Antragsformular
Bildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Personen
Die adäquate Aus- und Fortbildung von Jugend- und Übungsleiter*innen sowie Betreuer*innen ist Bestandteil für eine qualtitativ hochwertige Vereinsarbeit. Diese Bildungsmaßnahmen haben das Ziel, das Ehrenamt und Selbsthilfepotential der Vereine zu stärken mit Themen der allgemeinen überfachlichen Jugendarbeit. Unter förderungswürdigen Schulungsthemen verstehen wir Rechtsfragen, Kindeswohl, Konfliktlösungstrategien, Prävention der Gesundheit und Suchtvorbeugung, Teambuilding sowie den Umgang mit Massenmedien. Hinweis: Sportpraktische und fachspezifische Weiterbildungen werden nicht gefördert.
Teilnehmer: haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit
Zuschuss: 6,00 EUR pro Teilnehmer/Tag ohne Übernachtung, 7,50 EUR pro Teilnehmer/Tag bei Übernachtungsmaßnahmen
Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Jugendhilfe. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.
Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis Antragsformular
Jugendveranstaltungen
Veranstaltungen sind eine spezielle Form von Jugend- und Vereinsmaßnahmen, bei der aus organisatorischen Gründen Teilnehmerlisten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu führen sind, wie z.B. bei Kinderfesten, Sportaufführungen. Die Veranstaltung hat auf einen Teilnehmerkreis von mindestens 50 zuwendungsfähigen Personen abzuzielen und eine Dauer von mindestens vier Stunden zu umfassen.
Teilnehmer: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Betreuer*innen
Zuschuss: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu 250,00 EUR
Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.
Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis Antragsformular
Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich
Eine Förderung von Sportveranstaltungen kann bei deren nachgewiesener internationaler, nationaler, landkreisweiter und/oder überregionaler Bedeutung entsprechend des Stellenwerts der Veranstaltung für den Erzgebirgskreis erfolgen. Dabei haben Veranstaltungen des Kinder- und Jugendsports Vorrang.
Antragsverfahren:
- Förderantrag ist bis zum 31.1. und mindestens zwei Monate vor dem Termin mit Antragsformular für das laufende Haushaltsjahr im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Schulen und Sport, zu stellen ·
- dem Antrag sind geeignete Unterlagen und Nachweise zu den geplanten Aktivitäten und den anfallenden Kosten beizufügen
Gefördert werden können:
- Urkunden/Pokale,
- Kampf- und Schiedsrichterkosten,
- Moderations- und Beschallungskosten,
- Kosten für die medizinische Betreuung,
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
- Genehmigungsgebühren und andere organisatorische Kosten.
Die Zuwendungshöhe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung der Projektpriorität.
Sportförderrichtlinie Erzgebirgskreis Antragsformular
Internationale Jugendbegegnung
Erzgebirgskreis:
Der Jugendaustausch ist ein geeignetes Mittel, um Kindern und Jugendlichen andere Kulturen und Lebensweisen sowie internationale Zusammenhänge nahe zu bringen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Partnergruppe muss genannt werde
- Gemeinsames Projekt muss ausgearbeitet werden
- die Hälfte des Programmes muss gemeinsam verbracht werden.
Zuwendungsfähiger Teilnehmerkreis:
- Betreuer
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
Zuschuss: 7,50 EUR pro Tag und Teilnehmer bei Übernachtungsmaßnahmen, 6,00 EUR pro TN bei Tagesprojekten, je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig.
Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.
Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis Antragsformular
Landesdirektion Sachsen
Projekte der grenzübergreifenden Förderung haben zum Ziel Kontakte in den Euroregionen besonders im Grenzraum zur Tschechischen Republik zu initiieren, zu pflegen und zu intensivieren.
Es können Projekte zur Ausgestaltung der partnerschaftlichen Beziehung zwischen dem Freistaat Sachsen, der Tschechischen Republik und anderen Ländern auch außerhalb der Euroregionen gefördert werden.
Zuschuss: Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt pro Projekt 80% der förderfähigen Gesamtausgaben:
- bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR (nur Teilnehmer aus dem dt. und cz. Erzgebirge - grenznah)
- bei der interregionalen Zusammenarbeit 7.000 EUR (sächsische TN und TN aus dem Partnerland)
Antragsfrist: bis spätestens 28.02. für das Kalenderjahr und mindestens 2 Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz
Richtlinie Freistaat Sachsen Antragsformular
Förderung über die Deutsche Sportjugend (dsj)
Gefördert werden außerschulische Begegnungs-und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Tschechien und anderen Ländern.
Voraussetzungen für Zuschüsse:
- Alter der Teilnehmenden: 8-26 Jahre
- Betreuer sollten mindestens 18 Jahre alt sein
- Dauer der Programme: 5-30 Tage (inkl. An- und Abreisetag)
- Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
- bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer
Es können Fahrtkosten, Aufenthalt, Dolmetscherleistungen und Vor-und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland bezuschusst werden.
Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/ Verbänden/Organisationen in Deutschland und Tschechien mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche das Projekt gemeinsam realisieren.
Die Hauptantragsfrist ist am 01. September für das kommende Kalenderjahr und für den Verwendungsnachweis 6 Wochen nach Ende der Maßnahme.
Weitere Infos auf der Homepage der Deutschen Sportjugend (dsj)
„Hoch vom Sofa“ | Projektaufruf 2025
Ihr wollt nicht mehr warten bis etwas passiert und lieber selbst etwas starten?
Egal ob es um Umweltschutz, Kultur, Sport oder soziale Themen geht, wir fördern Ideen, mit denen ihr euren Ort aufblühen lasst.
Ihr seid Jugendlichen zwischen 12 und 27 Jahre aus einer eher ländlichen Region Sachsens? Dann meldet euch bei uns. Wir unterstützen euch bei der Planung eurer Projekte und stehen euch zur Seite, wenn es mal hakt. Wenn eure Idee ausgewählt wird, gibt es eine Förderung bis zu 3.000 €.
Und so geht's:
- Ihr seid eine Gruppe von Jugendlichen und habt eine Projektidee?
- Ein gutes Projekt begeistert, macht Spaß und ist spannend. Viele sind daran beteiligt, niemand wird ausgeschlossen und es ist von Jugendlichen für Jugendliche.
- Sucht euch einen Projektpartner, denn ihr braucht ein „Dach“, unter dem eure Aktivitäten stattfinden. Das kann ein Verein sein, oder die Gemeinde, in der ihr wohnt.
- Euer Projekt sollte bis zum 15.06.2025 fertig sein.
- Ruft uns an, erzählt uns was ihr vorhabt und stellt Eure Fragen.
- Wenn eure Idee zu Hoch vom Sofa! passt, kommen wir auf euch zu und lernen uns kennen. Wir stellen uns euch vor und wollen etwas über eure Gruppe erfahren. Und dann kann es auch schon losgehen mit eurem Projekt.
Hoch vom Sofa! ist ein Förderprogramm für Jugendbeteiligungsprojekte. Beteiligung von Jugendlichen in allen Projektphasen ist gewollt und gelingt, indem Jugendliche direkt angesprochen werden, ihre Themen im Mittelpunkt stehen, sie von Erwachsenen begleitet, aber nicht angeleitet werden und das Programm thematisch offen angelegt ist.
Aktuelle Informationen und Antragstellung unter: https://www.starkimland.de/hoch-vom-sofa/
Bei Fragen, Ideen und Wünschen wendet euch bitte an unseren Sportjugendkooridnator Fabian Göbel oder direkt an die Mitarbeiterin Tina Jakubowski der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.
Tina Jakubowski
Programmitarbeiterin Hoch vom Sofa!
Hoch vom Sofa! ist Teil von Stark im Land
Tel: 0351 320 15678
tina.jakubowski@dkjs.de
Sächsische Jugendstiftung 2025 "NOVUM: Ideen.einfach.machen!"
Die Sächsische Jugendstiftung fördert mit dem Programm „NOVUM: Ideen. einfach. machen!“ vielfältige, neue und gute Ideen junger Menschen aus ganz Sachsen. Sie beraten und begleiten auf dem Weg von der Idee bis zur Umsetzung. Außerdem fördert die sächsische Jugendstiftung die Idee mit maximal 750,00 €.
Habt ihr Lust, eure Ideen Wirklichkeit werden zu lassen?
Ihr seid zwischen 14 und 27 und wollt euren Ort in Sachsen aktiv mitgestalten?
Wir unterstützen engagierte Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen – mit drei spannenden Fördermöglichkeiten.
Also, worauf wartet ihr? Legt jetzt los!
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden! Die Jury entscheidet in der Regel in 4 Wochen.
Weitere Informationen und die Antragstellung findet Ihr hier.
Kontakt und Ansprechpartnerin ist die Sächsische Jugendstiftung, Weißeritzstraße 3 in 01067 Dresden. Fragen beantwortet Euch Susanne Kuban, Tel. 0351/ 3237190-14, novum@saechsische-jugendstiftung.de.
Mikroförderprogramm der DSEE
Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume
Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?
Wir wissen: Mit bis zu 1.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE euch dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
Wen wir fördern
Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.
Förderhöhe
Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.
Wann wir fördern
Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Was wir fördern
Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ihr etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tut. Unsere Förderung könnt ihr für Sach- und Honorarausgaben nutzen, die anfallen. Personalkosten können wir nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit eurem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.
Weitere Informationen und Euer Weg zum Antragsportal