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Kreissportbund

Nähere Informationen zu:

Die Abstimmung ist beendet. Die Auszeichnung erfolgt am 26.04.24.
Vermietung Vereinsmobil und Sportgeräte
Veranstaltungskalender

Mitglied werden

Hier findet Ihr alle Informationen und Dokumente zur Mitgliedschaft im Kreissportbund Erzgebirge e.V. Bei Fragen wendet Euch bitte an uns.

Alle Informationen zur Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen e.V. erhaltet Ihr auf der Homepage des LSB Sachsen.

 

Der Kreissportbund Erzgebirge e.V.

Mit 461 Vereinen und 55.351 Mitgliedern vereint der Kreissportbund Erzgebirge e.V. einen großen Anteil von Bürgern hier im Erzgebirgskreis unter einem Dach.

Beratung und Interessenvertretung

Eines unserer Hauptanliegen ist die Information, Beratung und Unterstützung der Mitgliedsvereine. Durch die Netzwerke und den Einsatz eigener Medien steht der Kreissportbund Erzgebirge den Mitgliedsvereinen bei der Organisation sportlicher Angebote hilfreich zur Seite. Die Zusammenarbeit mit der Landes- und Kommunalpolitik und den Medien sichert wichtige Rahmenbedingungen bei uns im Erzgebirgskreis.

Sportförderung

Unsere Mitgliedsvereine können jährlich finanzielle Unterstützung für die Entwicklung des Breitensports beim Landratsamt Erzgebirgskreis beantragen. Ebenso bieten auch wir eine Förderung an (u.a. Ausbildungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre).

Aus- und Fortbildung

In jährlichen Kursen werden Vereinsmitglieder zu Übungs- und Jugendleitern (Breitensport C Lizenz) ausgebildet. Diese werden als Grundlehrgang sowie als Lizenzerwerb und Lizenzverlängerung angeboten. Ebenso schulen wir Euch Vorstandsmitglieder bei allen wichtigen Themen der Vereinsarbeit.

 

Hinweise und Dokumente

Der Antrag auf Mitgliedschaft im Kreissportbund Erzgebirge e.V. muss schriftlich gestellt werden. Der Aufnahmeantrag muss im Original mit den Unterschriften des vertretungsberechtigten Vorstandes vorgelegt werden.

Folgende Nachweise sind bei der Beantragung vollständig einzureichen:

  • Rechtsverbindlich unterschriebener Aufnahmeantrag
  • Satzung des Vereins
  • Protokoll der Gründungsversammlung / Kopie Liste der Vorstandsmitglieder (vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Tätigkeit im Verein)
  • Urkunde des Amtsgerichts über die Eintragung im Vereinsregister (Kopie)
  • Bestandserhebung / Original
  • Ermächtigung zum Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat)


Die Mitgliedschaft im Kreissportbund Erzgebirge e.V. beruht auf freiwilliger Basis und auf folgenden Voraussetzungen:

  • der Verein ist beim Amtsgericht Chemnitz im Vereinsregister eingetragen,
  • Sitz des Vereins ist der Erzgebirgskreis,
  • der Verein hat vom Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erhalten
  • der Verein hat die Förderung des Sports als Hauptsatzungszweck verankert

Über die Mitgliedschaft entscheidet das Präsidium des Kreissportbund Erzgebirge e.V. in seinen regulären Sitzungen.

Aufnahmeantrag Kreissportbund Erzgebirge e.V.

SEPA Landschriftsmandat

Beitragsordnung des Kreissportbund Erzgebirge e.V.

Der Kreissportbund Erzgebirge e.V. (KSB ERZ) erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge. Die Grundlage bildet der §§ 7-10 der Satzung des KSB ERZ.

Die Mitgliedsbeiträge sind ein notwendiger Anteil zur Sicherung der Geschäftstätigkeit des KSB ERZ. Sie bilden gleichzeitig, im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, eine notwendige Grundlage zur Erlangung von Fördermitteln.

Die Verwendung der Mitgliedsbeiträge erfolgt insbesondere für:

1.       Aufwendungen der Geschäftsstelle zur langfristigen Sicherung einer wirksamen Vereinsberatung und -betreuung

2.       Sicherung der operativen Tätigkeit des KSB ERZ

3.       Unterstützung der Vereinsarbeit nach Schwerpunkten (u.a. Kinder- u. Jugendsport, Ehrungen, Vereinsjubiläen, Sondermaßnahmen/ Einzelfallentscheidungen)

4.       Förderung und Unterstützung jährlicher sportlicher und sportpolitischer Höhepunkte vor allem im Rahmen des Projektes „Vereinsentwicklung“ (u.a. Kreis- Kinder- und Jugendspiele (seit 2015 Erzgebirgsspiele), Vorschul-, Behinderten- und Seniorensportfeste und breitensportlichen Höhepunkte (z.B. Projekt „Fit & Gesund durch´s Jahr“, Deutsches Sportabzeichen))

Beitragspflichtige Mitglieder des KSB ERZ sind in § 7 (3) der Satzung des KSB ERZ aufgelistet. Ehrenmitglieder sind gemäß § 10 (4) beitragsfrei.

Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:

1.       Ordentliche Mitglieder:

Die Höhe des Beitrages an den KSB ERZ von ordentliche Mitglieder (i.d.R. alle Sportvereine) wird jährlich altersabhängig auf der Grundlage der Mitgliederbestandserhebung (Stichtag 01.01.) ermittelt. Die Mitgliederbestandsmeldung ist ausschließlich online über das LSB-Vereinsverwaltungsportal (VermiNet) abzugeben.

Kinder (bis 14 Jahre):                     1,75 €
Jugendliche (15-18 Jahre):            1,75 €
Erwachsene:                                     3,50 €

Liegt die Bestandsmeldung des Vereins bis zum 31.01. des Jahres nicht vor, so werden die Mitgliederzahlen des Vorjahres als Bestandsdaten für das laufende Jahr übernommen. Der Mitgliedsbeitrag wird für diese Vereine auf der Grundlage der Mitgliederzahlen des Vorjahres erhoben.

2.       Außerordentliche Mitglieder:

Die Höhe des jährlichen Beitrages an den KSB ERZ von außerordentliche Mitglieder beträgt 20,00 €.

3.       Fördernde Mitglieder:

Die Höhe des jährlichen Beitrages an den KSB ERZ von fördernde Mitglieder ist für natürliche Personen ab 66,- € und für juristische Personen ab 133,- € frei wählbar. Dieser Beitrag dient dazu die Arbeit des KSB ERZ zu unterstützen und wird da verwendet, wo er gerade am dringendsten gebraucht wird.

Dieser Fördermitgliedsbeitrag ist keine einmalige Spende.

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich in einer Summe bis zum 31.03. fällig. Alle Mitglieder erhalten eine Beitragsrechnung. Auf schriftlichen Antrag bis zum 01.03. kann der Beitrag in zwei Raten entrichtet werden.

Bei Aufnahme nach dem 30.06. sind nur die halben Jahresbeträge zu entrichten.

Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 31.03. bzw. bis zu zwei Wochen nach der Neuaufnahme

vom KSB ERZ in Rechnung gestellt bzw. durch das SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Von Sportvereine, die ab 2016 Mitglied im KSB ERZ werden wollen, muss ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen.

Mitgliedsvereine und Mitglieder, die den Zahlungstermin um zwei Wochen überschritten haben erhalten eine Zahlungserinnerung und nach 4 Wochen erfolgt die 1. Mahnung. Bei Zahlungsverzug von 6 Wochen wird die 2. Mahnung erhoben. Für jede Mahnung wird zusätzlich zum Beitrag eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig.

Für die Zeit des Zahlungsverzugs werden Beitragsschuldnern rückwirkend keine Leistungen gewährt.

Wegen Beitragsrückstand zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres und Versäumnis der Abgabe der Mitgliederbestandsmeldung kann das Präsidium nach vorheriger zweifacher Mahnung den Ausschluss des Vereins vornehmen.

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

Die Beitragsordnung tritt ab 01.01.2024 in Kraft.