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Sportförderung
Die Vergabe von Sportfördermitteln an Sportvereine kann auf Grundlage der Sportförderung des LSB Sachsen/SMI und über die Sportförderrichtlinie des Erzgebirgskreises erfolgen. Die Antragstellung erfolgt jeweils im Januar.
Wichtige Termine/Antragsfristen:
01.12.2018-10.01.2019: Online-Bestandsmeldung für 2019
10.01.2019: Einreichen Antragsformulars zur Förderung im Projekt Breitensportentwicklung 2019
28.02.2019: Einreichen Formular Verwendungsnachweis zum Projekt Breitensportentwicklung 2018
31.03.2019: Einreichen Antragsformular zum Erwerb eines Großsportgerätes 2019
Die Formulare sind von den vertretungsberechtigten Vereinsvorständen unterschrieben in der Geschäftsstelle des Kreissportbund Erzgebirge e.V. einzureichen!
31.01.2019: Einreichen Antragsformular zur Förderung im Rahmen der Richtlinie des Erzgebirgskreises
Dieser Antrag ist beim Referat Schulen und Sport im Landratsamt des Erzgebirgskreises in Annaberg-B. einzureichen.
Sportförderung LSB Sachsen/ SMI
SF Sachsensport 9 10 2018.pdf
LSB Antragstellung zur Foerderung im Projekt Breitensportentwicklung.pdf
Ausfuellhinweise Antrag Breitensport.pdf
Sportartenliste 2018 mit Hinweisen.pdf
Zusatzfragen OBM 2019.pdf
Hinweise zu den Lizenzen und Zertifikaten.pdf
VermiNet-Zugang Antrag.pdf
Benutzerwechsel VermiNet
UEbungsleitervertrag Anpassung Ehrenkodex.pdf
Ehrenkodex neu.pdf
Formularbeschreib VWN BS 2018.pdf
Nachweisfuehrung der UEbungsleitertaetigkeit.pdf
Foerderkriterien Grosssportgeraete 2019.pdf
Antrag Grosssportgeraete 2019.pdf
Sportförderung Erzgebirgskreis
Wir für Sachsen
Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind. Grundlage dafür ist die Richtlinie zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (Förderrichtlinie "Wir für Sachsen") vom 10. Oktober 2007.
Die Antragsfrist für eine Förderung für das Jahr 2019 endet am 31. Oktober 2018. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Antragsfrist grundsätzlich nicht möglich ist.
weitere Informationen unter www.ehrenamt.sachsen.de