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Zuschüsse im Sport

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Suche und beantrage den passenden Zuschuss für Deinen Sportverein. Wir bieten einen Überblick von Zuschussmöglichkeiten für verschiedene Maßnahmen, Freizeiten, Jugendbegegnungen sowie Ausbildungen junger Personen und vieles mehr.

Bei Fragen zu den Förderbedingungen bzw. zum Antragsverfahren der jeweiligen Maßnahmen wendet Euch bitte an unseren Sportjugendkoordinator Fabian Göbel unter 03733/145436 oder per Mail an f.goebel[at]ksberzgebirge.de.

Förderung der Sportjugend Erzgebirge

Ausbildungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre

Ihr wollt eure Talente von heute zukünftig zum/zur Übungsleiter*in, Jugendleiter*in oder Kampfrichter*in ausbilden. Dann unterstützt Euch die Sportjugend Erzgebirge mit einem finanziellen Beitrag. Folgende Ausbildungen sind zuwendungsfähig: Übungsleiterausbildung (Grundlehrgang, Schülerassistentenausbildung, Lizenzlehrgang Breitensport C, Breitensport B), Trainerausbildungen, Kampf- und Schiedsrichterausbildung, Jugendleiterlizenz, Ausbildung zum „Multiplikator Kinderschutz im Sport“ und zum Vereinsmanager.

Zuschuss: 75 Prozent der Lehrgangsgebühren bei maximal 100 Euro pro Teilnehmer und Lehrgang. Für jeden Mitgliedsverein drei Ausbildungen pro Jahr förderfähig. Anträge darüberhinaus werden nachrangig betrachtet.

Antragsverfahren: fortlaufend, mindestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn bei Sportjugend im Kreissportbund Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz

Richtlinie Ausbildungsförderung    Antragsformular

Jugendförderung des Erzgebirgskreises

Jugendfreizeiten

Viele Vereine führen mit Kindern und Jugendlichen Freizeiten und Zeltlager durch. Maßgebend für die Bezuschussung ist die Einhaltung der Richtlinie des Erzgebirgskreises. Die Freizeitmaßnahmen sollen jungen Menschen das gemeinsame Erleben in der Gruppe ermöglichen. Der Freizeitcharakter steht im Vordergrund. So sollen die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen gefördert werden. Es werden keine rein sportlichen Maßnahmen oder Trainingslager gefördert.

Alter: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Teilnehmer: mind. 5

Zuschuss: 4,00 EUR pro Tag und Teilnehmer ohne Übernachtung, 5,50 EUR pro Tag/TN mit Übernachtung, je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig.

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Jugendbildungsmaßnahmen

Die außerschulischen Jugendbildungsmaßnahmen zielen auf verschiedene Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen ab. Sie sollen eine Ergänzung zum schulischen Bildungsangebot darstellen. Nicht förderfähig ist die normale Sportausbildung.

Alter: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Teilnehmer: mind. 5

Zuschuss: 6,00 EUR pro Tag und Teilnehmer,  je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig (7,50 EUR pro Tag/Teilnehmer bei Übernachtung)

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

 

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Bildungsmaßnahmen für haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen

Die adäquate Aus- und Fortbildung von Jugend- und Übungsleiter*innen sowie Betreuer*innen ist Bestandteil für eine qualtitativ hochwertige Vereinsarbeit. Diese Bildungsmaßnahmen haben das Ziel, das Ehrenamt und Selbsthilfepotential der Vereine zu stärken mit Themen der allgemeinen überfachlichen Jugendarbeit. Unter förderungswürdigen Schulungsthemen verstehen wir Rechtsfragen, Kindeswohl, Konfliktlösungstrategien, Prävention der Gesundheit und Suchtvorbeugung, Teambuilding sowie den Umgang mit Massenmedien. Hinweis: Sportpraktische und fachspezifische Weiterbildungen werden nicht gefördert.

Teilnehmer: haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit

Zuschuss: 6,00 EUR pro Teilnehmer/Tag ohne Übernachtung, 7,50 EUR pro Teilnehmer/Tag bei Übernachtungsmaßnahmen

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Jugendhilfe. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Jugendveranstaltungen

Veranstaltungen sind eine spezielle Form von Jugend- und Vereinsmaßnahmen, bei der aus organisatorischen Gründen Teilnehmerlisten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu führen sind, wie z.B. bei Kinderfesten, Sportaufführungen. Die Veranstaltung hat auf einen Teilnehmerkreis von mindestens 50 zuwendungsfähigen Personen abzuzielen und eine Dauer von mindestens vier Stunden zu umfassen.

Teilnehmer: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Betreuer*innen

Zuschuss: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu 250,00 EUR

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich

Eine Förderung von Sportveranstaltungen kann bei deren nachgewiesener internationaler, nationaler, landkreisweiter und/oder überregionaler Bedeutung entsprechend des Stellenwerts der Veranstaltung für den Erzgebirgskreis erfolgen. Dabei haben Veranstaltungen des Kinder- und Jugendsports Vorrang.

Antragsverfahren:

  • Förderantrag ist bis zum 31.1. und mindestens zwei Monate vor dem Termin mit Antragsformular für das laufende Haushaltsjahr im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Schulen und Sport, zu stellen ·
  • dem Antrag sind geeignete Unterlagen und Nachweise zu den geplanten Aktivitäten und den anfallenden Kosten beizufügen

Gefördert werden können:

  • Urkunden/Pokale, 
  • Kampf- und Schiedsrichterkosten,
  • Moderations- und Beschallungskosten, 
  • Kosten für die medizinische Betreuung,
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
  • Genehmigungsgebühren und andere organisatorische Kosten.


Die Zuwendungshöhe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung der Projektpriorität.

Sportförderrichtlinie Erzgebirgskreis          Antragsformular

Internationale Jugendarbeit

Internationale Jugendbegegnung

Erzgebirgskreis:

Der Jugendaustausch ist ein geeignetes Mittel, um Kindern und Jugendlichen andere Kulturen und Lebensweisen sowie internationale Zusammenhänge nahe zu bringen.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Partnergruppe muss genannt werde
  • Gemeinsames Projekt muss ausgearbeitet werden
  • die Hälfte des Programmes muss gemeinsam verbracht werden.

Zuwendungsfähiger Teilnehmerkreis:

  • Betreuer
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres         

Zuschuss: 7,50 EUR pro Tag und Teilnehmer bei Übernachtungsmaßnahmen, 6,00 EUR pro TN bei Tagesprojekten, je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig.

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

 

Landesdirektion Sachsen

Projekte der grenzübergreifenden Förderung haben zum Ziel Kontakte in den Euroregionen besonders im Grenzraum zur Tschechischen Republik zu initiieren, zu pflegen und zu intensivieren.

Es können Projekte zur Ausgestaltung der partnerschaftlichen Beziehung zwischen dem Freistaat Sachsen, der Tschechischen Republik und anderen Ländern auch außerhalb der Euroregionen gefördert werden.

Zuschuss: Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt pro Projekt 80% der förderfähigen Gesamtausgaben:

  • bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR (nur Teilnehmer aus dem dt. und cz. Erzgebirge - grenznah)
  • bei der interregionalen Zusammenarbeit 7.000 EUR (sächsische TN und TN aus dem Partnerland)

Antragsfrist: bis spätestens 28.02. für das Kalenderjahr und mindestens 2 Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz

Richtlinie Freistaat Sachsen         Antragsformular

 

Förderung über die Deutsche Sportjugend (dsj)

Gefördert werden außerschulische Begegnungs-und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Tschechien und anderen Ländern.

Voraussetzungen für Zuschüsse:

  • Alter der Teilnehmenden: 8-26 Jahre
  • Betreuer sollten mindestens 18 Jahre alt sein
  • Dauer der Programme: 5-30 Tage (inkl. An- und Abreisetag)
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Es können Fahrtkosten, Aufenthalt, Dolmetscherleistungen und Vor-und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland bezuschusst werden.

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/ Verbänden/Organisationen in Deutschland und Tschechien mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche das Projekt gemeinsam realisieren.

Die Hauptantragsfrist ist am 01. September für das kommende Kalenderjahr und für den Verwendungsnachweis 6 Wochen nach Ende der Maßnahme.

Weitere Infos auf der Homepage der Deutschen Sportjugend (dsj)

Projektförderung: allgemeine Jugendarbeit

„Hoch vom Sofa“ | Projektaufruf 2024 │Junge Ideen für den ländlichen Raum gesucht!

Hoch vom Sofa! ermuntert Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren dazu, sich einzumischen – im Dorf, im Jugendclub oder im Verein. Gefragt sind Ideen, mit denen vor der eigenen Haustür etwas verändert und gestaltet wird.

Ziel des Programms ist es, Jugendlichen die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung ihrer Lebenswelt durch eigene Ideen zu ermöglichen. Dadurch wird ihnen das große Feld gesellschaftlichen Engagements und der Mitwirkung an demokratischen Entscheidungsprozessen eröffnet.

Wichtige Informationen

  • Jetzt melden und die eigene Projektidee an den Start bringen.
  • Die Projekte können ab sofort bis Ende September 2024 stattfinden.
  • Aus eins mach fünf. Wer also 200 € mitbringt, kann ein Projekt im Umfang von 1.000 € durchführen. Maximal können pro Projekt 500 € eingebracht und entsprechend 2.500 € beantragt werden.
  • Los geht’s! Weitere Informationen findet ihr in beim Projektaufruf und unter den  FAQs.

Fristen und Beantragung?

  • Die Projekte können zwischen April und September 2024 stattfinden.
  • Gefördert wird ab März 2024 fortlaufend bis der Fonds ausgeschöpft ist. 
  • Für Informationen zu Erstberatung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

 

Hoch vom Sofa! ist ein Förderprogramm für Jugendbeteiligungsprojekte. Beteiligung von Jugendlichen in allen Projektphasen ist gewollt und gelingt, indem Jugendliche direkt angesprochen werden, ihre Themen im Mittelpunkt stehen, sie von Erwachsenen begleitet, aber nicht angeleitet werden und das Programm thematisch offen angelegt ist.

Aktuelle Informationen unter: https://www.starkimland.de/hoch-vom-sofa/


Bei Fragen, Ideen und Wünschen wendet euch bitte an unseren Sportjugendkooridnator Fabian Göbel oder direkt an die Mitarbeiterin Marion Coupiac der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung GmbH.

Marion Coupiac

Programmitarbeiterin Hoch vom Sofa!

Hoch vom Sofa! ist Teil von Stark im Land

0151 5498 2217

marion.coupiac@dkjs.de

 

Jugendprojektförderung: "NOVUM": Ideen.einfach.machen!"

Die Sächsische Jugendstiftung fördert mit dem Programm „NOVUM: Ideen. einfach. machen!“ vielfältige, neue und gute Ideen junger Menschen aus ganz Sachsen. Sie beraten und begleiten auf dem Weg von der Idee bis zur Umsetzung. Außerdem fördert die sächsische Jugendstiftung die Idee mit maximal 750,00 €.

Folgende Fragen sind dabei wichtig:

Was wollt Ihr machen? - Was ist Eure Idee?

Was wollt Ihr mit der Fördersumme anfangen?

Was wird nach der Aktion anders sein? - Was bewirkt die Umsetzung Eurer Idee?

Informationen zur Bewerbung 

Mikroförderprogramm der DSEE

Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
DSEE-Förderprogramm für strukturschwache und ländliche Räume

Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?

Wir wissen: Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE euch dabei unterstützen, Ehrenamtlichen das Leben leichter zu machen.
 

Wen wir fördern

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben.

Förderhöhe

Ihr könnt eine Projektförderung von bis zu 2.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts.

Wann wir fördern

Projekte können in der Regel acht Wochen nach Antragstellung beginnen und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.

Was wir fördern

Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Ausgaben fallen immer an, wenn ihr etwas für Ehrenamtliche oder die Gewinnung neuer Mitglieder tut. Unsere Förderung könnt ihr für Sach- und Honorarausgaben nutzen, die anfallen. Personalkosten können wir nicht fördern. Die Möglichkeiten, Engagement mit eurem Projekt voranzubringen, sind dabei vielfältig.

 

Weitere Informationen und Euer Weg zum Antragsportal