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Zuschüsse im Sport

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Suche und beantrage den passenden Zuschuss für Deinen Sportverein. Wir bieten einen Überblick von Zuschussmöglichkeiten für verschiedene Maßnahmen, Freizeiten, Jugendbegegnungen sowie Ausbildungen junger Personen und vieles mehr.

Bei Fragen zu den Förderbedingungen bzw. zum Antragsverfahren der jeweiligen Maßnahmen wendet Euch bitte an unseren Sportjugendkoordinator Fabian Göbel unter 03733/145436 oder per Mail an f.goebel[at]ksberzgebirge.de.

Förderung der Sportjugend Erzgebirge

Ausbildungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre

Ihr wollt eure Talente von heute zukünftig zum/zur Übungsleiter*in, Jugendleiter*in oder Kampfrichter*in ausbilden. Dann unterstützt Euch die Sportjugend Erzgebirge mit einem finanziellen Beitrag. Folgende Ausbildungen sind zuwendungsfähig: Übungsleiterausbildung (Grundlehrgang, Schülerassistentenausbildung, Lizenzlehrgang Breitensport C, Breitensport B), Trainerausbildungen, Kampf- und Schiedsrichterausbildung, Jugendleiterlizenz, Ausbildung zum „Multiplikator Kinderschutz im Sport“ und zum Vereinsmanager.

Zuschuss: 75 Prozent der Lehrgangsgebühren bei maximal 100 Euro pro Teilnehmer und Lehrgang. Für jeden Mitgliedsverein drei Ausbildungen pro Jahr förderfähig. Anträge darüberhinaus werden nachrangig betrachtet.

Antragsverfahren: fortlaufend, mindestens einen Monat vor Ausbildungsbeginn bei Sportjugend im Kreissportbund Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, 09456 Annaberg-Buchholz

Richtlinie Ausbildungsförderung    Antragsformular

Jugendförderung des Erzgebirgskreises

Jugendfreizeiten

Viele Vereine führen mit Kindern und Jugendlichen Freizeiten und Zeltlager durch. Maßgebend für die Bezuschussung ist die Einhaltung der Richtlinie des Erzgebirgskreises. Die Freizeitmaßnahmen sollen jungen Menschen das gemeinsame Erleben in der Gruppe ermöglichen. Der Freizeitcharakter steht im Vordergrund. So sollen die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen gefördert werden. Es werden keine rein sportlichen Maßnahmen oder Trainingslager gefördert.

Alter: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Teilnehmer: mind. 5

Zuschuss: 3,50 EUR pro Tag und Teilnehmer, auch bei Eintagesmaßnahmen ab 6h, sonst 2,00 EUR pro TN, je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig.

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Jugendbildungsmaßnahmen

Die außerschulischen Jugendbildungsmaßnahmen zielen auf verschiedene Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen ab. Sie sollen eine Ergänzung zum schulischen Bildungsangebot darstellen. Nicht förderfähig ist die normale Sportausbildung.

Alter: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6.bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres

Teilnehmer: mind. 5

Zuschuss: 5,00 EUR pro Tag und Teilnehmer  je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig.

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

 

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Bildungsmaßnahmen für haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen

Die adäquate Aus- und Fortbildung von Jugend- und Übungsleiter*innen sowie Betreuer*innen ist Bestandteil für eine qualtitativ hochwertige Vereinsarbeit. Diese Bildungsmaßnahmen haben das Ziel, das Ehrenamt und Selbsthilfepotential der Vereine zu stärken mit Themen der allgemeinen überfachlichen Jugendarbeit. Unter förderungswürdigen Schulungsthemen verstehen wir Rechtsfragen, Kindeswohl, Konfliktlösungstrategien, Prävention der Gesundheit und Suchtvorbeugung, Teambuilding sowie den Umgang mit Massenmedien. Hinweis: Sportpraktische und fachspezifische Weiterbildungen werden nicht gefördert.

Teilnehmer: haupt-, neben- und ehrenamtlich tätige Personen in der Jugendarbeit

Zuschuss: 5,00 EUR pro Teilnehmer*in bei Eintagesmaßnahmen, 6,00 EUR pro Teilnehmer*in bei Mehrtagesveranstaltungen

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Jugendhilfe. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Jugend(sport)veranstaltungen

Veranstaltungen sind eine spezielle Form von Jugend- und Vereinsmaßnahmen, bei der aus organisatorischen Gründen Teilnehmerlisten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu führen sind, wie z.B.. bei Kinderfesten, Sportaufführungen. Die Veranstaltung hat auf einen Teilnehmerkreis von mindestens 50 zuwendungsfähigen Personen abzuzielen und eine Dauer von mindestens vier Stunden zu umfassen.

Teilnehmer: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Betreuer*innen

Zuschuss: maximal 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu 250,00 EUR

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

Sportveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich

Eine Förderung von Sportveranstaltungen kann bei deren nachgewiesener internationaler, nationaler, landkreisweiter und/oder überregionaler Bedeutung entsprechend des Stellenwerts der Veranstaltung für den Erzgebirgskreis erfolgen. Dabei haben Veranstaltungen des Kinder- und Jugendsports Vorrang.

Antragsverfahren:

  • Förderantrag ist bis zum 31.1. und mindestens zwei Monate vor dem Termin mit Antragsformular für das laufende Haushaltsjahr im Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat Schulen und Sport, zu stellen ·
  • dem Antrag sind geeignete Unterlagen und Nachweise zu den geplanten Aktivitäten und den anfallenden Kosten beizufügen

Gefördert werden können:

  • Urkunden/Pokale, 
  • Kampf- und Schiedsrichterkosten,
  • Moderations- und Beschallungskosten, 
  • Kosten für die medizinische Betreuung,
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten,
  • Genehmigungsgebühren und andere organisatorische Kosten.


Die Zuwendungshöhe ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln unter Berücksichtigung der Projektpriorität.

Sportförderrichtlinie Erzgebirgskreis          Antragsformular

Internationale Jugendarbeit

Internationale Jugendbegegnung

Erzgebirgskreis:

Der Jugendaustausch ist ein geeignetes Mittel, um Kindern und Jugendlichen andere Kulturen und Lebensweisen sowie internationale Zusammenhänge nahe zu bringen.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Partnergruppe muss genannt werde
  • Gemeinsames Projekt muss ausgearbeitet werden
  • die Hälfte des Programmes muss gemeinsam verbracht werden.

Zuwendungsfähiger Teilnehmerkreis:

  • Betreuer
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ohne Einkommen vom 6. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres         

Zuschuss: 6,00 EUR pro Tag und Teilnehmer bei Mehrtagesmaßnahmen, 5,00 EUR pro TN bei Tagesprojekten, je 10 angefangene Teilnehmer*innen ist ein(e) Betreuer*in zuwendungsfähig.

Antragsfrist: vor Maßnahmebeginn bis spätestens 31. März des laufenden Jahres beim Referat Jugendhilfe, Landratsamt Erzgebirgskreis. Später eingehende Anträge können nur nachrangig berücksichtigt werden.

Richtlinie Förderkonzept Erzgebirgskreis   Antragsformular

 

Landesdirektion Sachsen

Projekte der grenzübergreifenden Förderung haben zum Ziel Kontakte in den Euroregionen besonders im Grenzraum zur Tschechischen Republik zu initiieren, zu pflegen und zu intensivieren.

Es können Projekte zur Ausgestaltung der partnerschaftlichen Beziehung zwischen dem Freistaat Sachsen, der Tschechischen Republik und anderen Ländern auch außerhalb der Euroregionen gefördert werden.

Zuschuss: Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt pro Projekt 80% der förderfähigen Gesamtausgaben:

  • bei der grenzübergreifenden Zusammenarbeit maximal 4.000 EUR (nur Teilnehmer aus dem dt. und cz. Erzgebirge - grenznah)
  • bei der interregionalen Zusammenarbeit 7.000 EUR (sächsische TN und TN aus dem Partnerland)

Antragsfrist: bis spätestens 28.02. für das Kalenderjahr und mindestens 2 Monate vor dem geplanten Beginn des Vorhabens bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Str. 41, 09120 Chemnitz

Richtlinie Freistaat Sachsen         Antragsformular

 

Förderung über die Deutsche Sportjugend (dsj)

Gefördert werden außerschulische Begegnungs-und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Tschechien und anderen Ländern.

Voraussetzungen für Zuschüsse:

  • Alter der Teilnehmenden: 8-26 Jahre
  • Betreuer sollten mindestens 18 Jahre alt sein
  • Dauer der Programme: 5-30 Tage (inkl. An- und Abreisetag)
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Es können Fahrtkosten, Aufenthalt, Dolmetscherleistungen und Vor-und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland bezuschusst werden.

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/ Verbänden/Organisationen in Deutschland und Tschechien mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche das Projekt gemeinsam realisieren.

Die Hauptantragsfrist ist am 01. September für das kommende Kalenderjahr und für den Verwendungsnachweis 6 Wochen nach Ende der Maßnahme.

Weitere Infos auf der Homepage der Deutschen Sportjugend (dsj)

Projektförderung: allgemeine Jugendarbeit

„Hoch vom Sofa“ Förderprogramm für Jugendliche in ländlicher Umgebung

Was wird gefördert?

Bei „Hoch vom Sofa“ werden besonders Ideen von Jugendlichen unterstützt, welche die Intention haben, vor der eigenen Haustür etwas zu verändern und umzugestalten.

Städte und ländliche Regionen, in denen wenige Freizeitangebote für Jugendliche sind, werden besonders stark gefördert. Dabei ist der Fantasie freien Lauf gesetzt, egal ob eine Renovierung des alten Kinos oder eine neue Rutsche für das Freibad. Es wird kein bestimmtes Thema vorgegeben und besonders Jugendinitiativen, die zum ersten Mal ein Hoch vom Sofa! - Projekt selber angehen möchten gefördert.

Wer kann eine Förderung bekommen?

  • Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren aus Sachsen  
  • Antragsstellende können nur gemeinnützige Träger oder Kommunen sein, also sucht Euch einen Projektpartner 

Wann und wie viel wird gefördert?

  • Projekte, die bis September 2023 stattfinden
  • beantragt werden kann ein Projektmittelbudget vom Fünffachen der Eigenmittel (maximal 2.500€)

Wie wird gefördert?

  •  Interessensbekundungen können laufend eingereicht werden, bis der Fonds ausgeschöpft ist

 

Weitere Informationen und die Ansprechpartner findet ihr im folgenden Projektaufruf.

Projektaufruf  

 

Jugendprojektförderung: "NOVUM": Ideen.einfach.machen!"

Die Sächsische Jugendstiftung fördert mit dem Programm „NOVUM: Ideen. einfach. machen!“ vielfältige, neue und gute Ideen junger Menschen aus ganz Sachsen. Sie beraten und begleiten auf dem Weg von der Idee bis zur Umsetzung. Außerdem fördert die sächsische Jugendstiftung die Idee mit maximal 500€.

Folgende Fragen sind dabei wichtig:

Was wollt Ihr machen? - Was ist Eure Idee?

Was wollt Ihr mit der Fördersumme anfangen?

Was wird nach der Aktion anders sein? - Was bewirkt die Umsetzung Eurer Idee?

Informationen zur Bewerbung 

Projektförderung: Robert-Bosch-Stiftung

Die Robert-Bosch-Stiftung ist eine der großen unternehmensverbundenen Stiftungen in Europa. Sie arbeiten an fünf Fördergebieten: Bildung, Bürgergesellschaft, Gesundheit, Internationale Verständigung sowie Kooperation und Wissenschaft. Es gibt zwei Wege der Förderung, entweder Sie finden ein Projekt der Robert-Bosch-Stiftung, das zu Ihnen passt oder Sie richten eine Förderanfrage zu Ihrem Vorhaben an die Stiftung.

Möglichkeiten, Voraussetzungen und aktuelle Ausschreibungen